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Krankmeldungen

In §43 (2) des Schulgesetzes heißt es: „Ist ein:e Schüler:in durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Sorgeberechtigten unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit. Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule von den Sorgeberechtigten ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einholen.“

 

Wir haben uns wie folgt geeinigt:

  • Grundsätzlich rufen Sie als Elternteil oder sorgeberechtigte Person die Eltern/Sorgeberechtigten eines anderen Kindes der Klasse an. Dieses Kind gibt die Information weiter.
    Abweichend hiervon kann es individuelle Absprachen in den Klassen geben (Klassenhandy, Mailadresse, ...).

  • Falls die oben beschriebene Regelung im Ausnahmefall nicht greifen kann, melden Sie Ihr Kind bitte telefonisch bis 8.15 Uhr in der Schule krank. Tel.: 0221 - 33 75 164-0. 

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